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Personalrat
Wer wir sind
Der Örtliche Personalrat (ÖPR) des BBZ Stegen setzt sich folgendermaßen zusammen:
Vertretung der Arbeitnehmer*innen:
Martin Hug (Vorsitzender des ÖPR, Hausmeister)
Frank Pfaff (Hausmeister)
Marc Zwania (Erzieher/Tafö)
Anja Speck (Kinderkrankenschwester/Krankenstation)
Vertretung der Beamt*innen:
Gregor Fütterer (Stellvertretender Vorsitzender des ÖPR, Oberstudienrat/Gymnasium)
Stefan Pößiger (Sonderschullehrer/Bildungsgang Lernen und Sonderpädagogischer Dienst)
Katharina Sellentin (Sonderschullehrerin/Beratungsstelle)
Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten:
Lina Baumgarten (Schwerbehindertenvertreterin, Sonderschullehrerin/Realschule)
Lester Flamm (stellvertretender Schwerbehindertenvertreter, Sonderschullehrer/Realschule und Sonderpädagogischer Dienst)
Aktuelle Informationen
Sie alle erhielten von der Verwaltungsleitung folgende Information:
"...die Brandmeldeanlage ist ab sofort funktionstüchtig und die Aufschaltung auf die Feuerwehr ist erfolgt! Dies bedeutet, dass jede Alarmierung bei der Feuerwehr landet und diese auch ausrückt; im Falle eines Fehlalarms werden die Kosten in Rechnung gestellt."
Ergänzend hierzu teilt der ÖPR mit: Nach Art. 34 Satz 2 Grundgesetz und § 96 Landesbeamtengesetz, sowie § 3 Absatz 7 Tarifvertrag der Länder haften Beamte und Arbeitnehmer nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Hierzu noch ein paar interessante Fälle:
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Save the date:
Personalversammlung geplant für Mittwoch, 24.07.2024 ca. 12:45 Uhr direkt nach der Schülerabreise
In diesem Schuljahr sind wir u.a. einbezogen in:
- Planung der Einrichtungsschließung zwischen den Jahren
- Überarbeitung des Verfahrens für "interne Stellenausschreibungen"
Unsere Aufgaben
Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich bei der Dienststellenleitung für Ihre Belange einsetzen kann. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz unterliegen Personalrätinnen und Personalräte der Schweigepflicht.
Wir sind in ständigem Austausch mit der Stufenvertretung des Personalrates beim Regierungspräsidium (Bezirkspersonalrat) und Kultusministerium (Hauptpersonalrat) und können Ihnen deshalb auch bei Problemen und Fragen weiterhelfen, die über die untere Schulaufsichtsbehörde hinausgehen.
Der Örtliche Personalrat trifft seine Entscheidungen nur im Gremium (Personalratssitzung).
Der Personalrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Das Prinzip ist eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Aufgaben, die der Dienststelle obliegen.
Er hat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Mitbestimmungsrecht z.B.:
- bei personellen Maßnahmen (z.B. Stellenausschreibungen, Einstellungen, Kündigungen)
- bei der Eingruppierung von Stellen
- bei Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen
- bei Fortbildungsmaßnahmen
- beim Gesundheitsschutz
Die Gespräche des ÖPR und mit einzelnen ÖPR-Mitgliedern unterliegen der Schweigepflicht.
Wissenswertes
BEM- Maßnahmen
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit dem Jahr 2005 ist im Sozialgesetzbuch IX das sog. "betriebliche Eingliederungsmanagement" (BEM) verankert. Es hat zum Ziel:
- Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig zu beenden,
- erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und
- den Arbeitsplatz zu erhalten.
Diese Ziele sollen dadurch erreicht werden, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen von Beschäftigten frühzeitig wahrgenommen und präventive bzw. rehabilitierende Maßnahmen eingeleitet werden. Das Angebot eines BEM durch den Arbeitgeber ist durch die gesetzliche Vorgabe verpflichtend! Die Teilnahme ist freiwillig!
Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen
oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin deshalb mit der Personalvertretung, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement, § 167 SGB IX).
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement kann jederzeit von der/dem Betroffenen widerrufen (formlos, schriftlich) und damit beendet werden. Das Ablehnen oder Abbrechen eines BEM-Verfahrens darf für die Betroffenen keine unmittelbaren Folgen haben.
Der ÖPR empfiehlt, zumindest das Angebot eines Erstgespräches anzunehmen, um mittelbare Folgen zu vermeiden. Bei einem nachfolgenden möglichen Kündigungsschutzverfahren kann der Mitarbeiter/ die Mitarbeiterin sich nicht darauf berufen, dass ein BEM nicht durchgeführt wurde oder der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin es nicht versucht hat, den Arbeitsplatz leidens- oder behindertengerecht anzupassen.
Bildungsurlaub
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber/ ihrer Arbeitgeberin an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.
Was ist Bildungsurlaub?
Für einen Bildungsurlaub muss der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung geben. Darauf haben die einen gesetzlichen Anspruch. Bildungsurlaub wird ZUSÄTZLICH zum regulären Urlaubsanspruch gewährt – für Bildungsurlaub wird also kein Erholungsurlaub gekürzt oder abgezogen. Der Inhalt der Weiterbildung muss nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.
Wie hoch ist der Anspruch auf Bildungsurlaub?
In der Regel haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Bildungsurlaub gegeben sein?
Der Inhalt der Fortbildung muss nicht in direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Das Spektrum reicht von Sprachkursen über konkrete fachliche Fortbildungen bis zu politischen Seminaren oder persönlichkeitsbildenden Kursen. Voraussetzung für die Freistellung ist, dass der Kurs als Bildungsurlaub anerkannt ist.
Wer zahlt den Bildungsurlaub?
Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin den Lohn bzw. das Gehalt weiter, wie bei einem regulären Urlaub. Die Kursgebühren, Ausgaben für Lehrmittel sowie Kosten für Fahrten und Unterkunft übernimmt er nicht. Diese müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selber tragen. Sie können die Ausgaben jedoch in der Steuererklärung geltend machen.
Bildungsurlaub beantragen – so geht's:
Die folgende Grafik zeigt den grundsätzlichen Ablauf:
Quelle: https://www.dgb.de/urlaub/++co++fe6281e0-b9eb-11e5-a576-52540023ef1a
Wobei wir möglicherweise helfen können
- Arbeitnehmer-Fragen
- Dienstliche Beurteilung
- Wünsche und Anregungen für das Fortbildungsprogramm
- Antrag auf Deputatsänderung
- Versetzung bzw. Abordnung aus dienstlichen oder persönlichen Gründen
- Datenschutz
- Anrechnungsstunden
- Planung von Arbeitszeit,Teilzeit, Beurlaubung, Sabbatjahr
- Mutterschutz und Elternzeit
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Chancengleichheit
- Stundenplan und Deputatsplan
- Arbeitszeit, Mehrarbeit, „Überstunden“
- Teilbare und unteilbare Aufgaben
- Nebentätigkeiten
- Inklusion (z.B. Arbeitsbedingungen)
- Drohende Disziplinarmaßnahmen
- Konferenzrechte
- Reisekosten
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Teilnahme an Sicherheitsbegehungen
- Wiederaufnahme des Dienstes nach längerer Krankheit
- Begleitung bei BEM-Gesprächen
- Schwerbehinderung
- Personalakten
- Amtsarzt-Besuch
- arbeitsmedizinische Fragen
- Dienstvereinbarung Sucht
- Begleitung bei sensiblen Dienstgesprächen
- Beschwerden gegen Dienstvorgesetzte
- Überlastungsanzeige
- Mobbing
- Qualifizierungsmaßnahmen
- Beförderungen
- Begleitung von Bewerbergesprächen
- Organisation und Durchführung der Personalversammlungen
Wobei wir nicht helfen können
- Individualrechtliche Fragen
- Rechtsschutzangelegenheiten
- Probleme mit dem Landesamt für Besoldung und Versorgung
- Fragen, die andere Dienststellen betreffen
Wir empfehlen Ihnen in diesen Fällen, sich an Ihre Gewerkschaft, Ihren Berufsverband oder an einen Fachanwalt zu wenden.
Unsere Themen
- Austausch mit den ÖPRs der anderen beiden SBBZ mit Internat Emmendingen-Wasser und Waldkirch
- Austausch mit den Lehrkräften an unseren Außenstandorten in der Ortenau, am Bodensee und am Hochrhein
Personalratswahlen 2024
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
wichtige Mitteilungen zu den kommenden Personalratswahlen 2024 sind im Haus 0 (Verwaltung) ausgehängt.
Informationen des Örtlichen Wahlvorstands am BBZ werden zusätzlich auch hier auf der Homepage bekannt gegeben.
Bei Fragen und Hinweisen können Sie sich gerne an den Örtlichen Wahvorstand wenden.
Auf gutes Gelingen
Lukas Heitz (Vorsitzender des Örtlichen Wahlvorstands am BBZ Stegen)
Bekanntmachung des Örtlichen Wahlvorstands
Wahlausschreiben zur Wahl des örtlichen Personalrats am 18. Juni 2024
Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des örtlichen Personalrats 2024
Leider finden die Wahlen im schulischen und außerschulischen Bereich in den verschiedenen Stufen zu unterschiedlichen Termin statt. Das macht den ganzen Wahlvorgang für die Beschäftigten am BBZ Stegen unübersichtlich. Folgende Termine sind vorgesehen:
Wahlen zum BPR und HPR an Gymnasien: | 18. April 2024 |
Wahlen zum BPR und HPR (schulisch) für LehrerInnen und ErzieherInnen (außer Gymnasium) | 3. Mai 2024 |
Wahlen zum HPR außerschulisch (Küche, HausmeisterInnen, Verwaltung ...) | 18. Juni 2024 |
Wahlen für den örtlichen Personalrat am BBZ Stegen (alle) | 18. Juni 2024 |
Wahlen zum BPR außerschulische (Küche, HausmeisterInnen, Verwaltung ...) | 2. Juli 2024 |
Angegeben ist jeweils der Stichtag, an dem die ausgefüllten Wahlunterlagen (Stimmzettel, Erklärung zur Briefwahl... ) dem Wahlvorstand vorliegen müssen.
Später eingehende Unterlagen sind ungültig und können nicht mehr mitgezählt werden.
Die Wahlunterlagen erhalten Sie (wie bei den vergangenen Wahlen) über ihre Abteilungsleitungen.
Alle Beschäftigten können die ausgefüllten Unterlagen zu den Büroöffnungszeiten im Raum DW-122 (Frau Goedel) abgeben.
Beschäftigte, die ihre Unterlagen per Post zurücksenden möchten, beantragen bitte einen frankierten Rückumschlag beim Wahlvorstand (
Kontakt
Der ÖPR trifft Entscheidungen nur im Gremium (= der Personalratssitzung). Die Gespräche des ÖPR und mit einzelnen ÖPR-Mitgliedern unterliegen der Schweigepflicht.
Sie können den ÖPR unter
Tel: 07661/399-795 oder über die Zentrale (07661/399-0)
Personalratsbüro Kindergarten 1, 4.Zimmer links im langen Flur
Sitzungszeit: Mittwochs von 08.00 Uhr bis ca.10.15 Uhr - z.Zt überwiegend in Haus 0 (Verwaltung) OG, Raum 104
Martin Hug -
Gregor Fütterer -
Frank Pfaff -
Stefan Pößiger -
Katharina Sellentin -
Anja Speck -
Marc Zwania -
Lina Baumgarten -
Lester Flamm -