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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das BBZ Stegen ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website bbz-stegen.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

  1. Diese Website ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.
  2. Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise4 mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  3. Diese Webseite ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

Folgende Unvereinbarkeiten bestehen auf der Webseite:

  • Slideshow auf der Startseite
  • [weitere Punkte in Arbeit]

b) Unverhältnismäßige Belastung

Folgende nicht barrierefreien Elemente bestehen und können (noch nicht) aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach § 10 Absatz 2 L-BGG bereinigt werden:

  • Slideshow auf Startseite: beinhaltet ein <div>-Tag, das als interaktives Element verwendet wird; Screenreader könnten hierbei Probleme haben; das Attribut aria-label zeichnet das Element als interaktiv aus. 
  • Bilder: alt-Tags für alle Bilder; wir haben viele Bilder und arbeiten ständig nach. Dennoch kann es immer wieder vorkommen, dass ein alt-Tag nicht oder nicht korrekt gesetzt ist.
  • Speisepläne: diese sind als PDF eingebunden. Der Browser kann diese nicht lesen. Gegebenenfalls jedoch andere Hilfsmittel, die PDFs besser auslesen können.
  • Downloads: diese sind als PDF eingebunden. Der Browser kann diese nicht lesen. Gegebenenfalls jedoch andere Hilfsmittel, die PDFs besser auslesen können.
  • Video-Einbindung: aria-label fehlt bei den Buttons
  • korrekter Aufbau aller html-Tags: die Website ist sehr umfangreich. Wir werden mit der Zeit weitere Optimierungen vornehmen.
  • [weitere Punkte in Arbeit]

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Folgende nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Absatz 1 L-BGG fallen:

  • [weitere Punkte in Arbeit]

Etwaige Alternativen finden Sie hier: [in Arbeit]

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.01.20253 erstellt.

Diese Erklärung wurde auf Basis der zugesandten Mustervorlage "Mustervorlage-barreirfreiheit.docx" erstellt. 
Diese wurde von BW Medial Barrierefrei zur Verfügung gestellt, s. d. Downloads.

Die Erklärung wurde zuletzt am 31.01.2025 überprüft.

Verwendet wurde u. a. das Werkzeug: accessibilitychecker.org

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

  • Rückmeldung über etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen.
  • Die Zustängige(n) für Barrierefreiheit erreichen SIe unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Webseite: barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.