Unsere Aufgaben|Unsere Aufgaben

Als gewählte Interessenvertretung ist der Personalrat in vielen Situationen Ansprechpartner, der berät und sich bei der Dienststellenleitung für Ihre Belange einsetzen kann. Nach dem Landespersonalvertretungsgesetz unterliegen Personalrätinnen und Personalräte der Schweigepflicht.
Wir sind in ständigem Austausch mit der Stufenvertretung des Personalrates beim Regierungspräsidium (Bezirkspersonalrat) und Kultusministerium (Hauptpersonalrat) und können Ihnen deshalb auch bei Problemen und Fragen weiterhelfen, die über die untere Schulaufsichtsbehörde hinausgehen.
Der Örtliche Personalrat trifft seine Entscheidungen nur im Gremium (Personalratssitzung).

Stufen

Der Personalrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Das Prinzip ist eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Aufgaben, die der Dienststelle obliegen.
Er hat nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Mitbestimmungsrecht z.B.:

  • bei personellen Maßnahmen (z.B. Stellenausschreibungen, Einstellungen, Kündigungen)
  • bei der Eingruppierung von Stellen
  • bei Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen
  • bei Fortbildungsmaßnahmen
  • beim Gesundheitsschutz

Die Gespräche des ÖPR und mit einzelnen ÖPR-Mitgliedern unterliegen der Schweigepflicht.